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Pressemitteilung

LB zum Artikel zum Artikel „Verbraucherschutz hat Priorität“ in AZ vom 10./11.5.2014

Der CSU-Spitzenkandidat leidet unter Wahrnehmungsproblemen. Während er im zitierten Artikel posaunt, dass über den Investorenschutz von Unternehmen ordentliche Gerichte und keine Schiedsgerichte entscheiden müssen, wurden auch mit seiner Stimme vor wenigen Wochen die „Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schieds-gerichten“ beschlossen. Schon der Name suggeriert etwas Falsches. Es geht um Schiedsstellen und nicht um Gerichte. Nach Ferber sei es hier um Rechtssicherheit für bereits bestehende Abkommen gegangen und nicht um das TTIP, so seine Antwort auf Kandidatenwatch. Was Ferber jetzt von sich gibt, ist schizophren und an Scheinheiligkeit nicht zu übertreffen. Bei bestehenden Abkommen darf also europäisches Recht untergraben werden? Das Bekenntnis zum TTIP ist bereits im Koalitionsvertrag festgelegt. Prognostizierte Wertschöpfungszuwächse von 1,6 Milliarden Euro allein in Bayern, dazu rund 19.500 neue Arbeitsplätze, lassen Bedenken um Schutzstandards in den Hintergrund treten. Das deutsche Vorsorgeprinzip ist den USA fremd. Welche Lobby sich am Ende durchsetzt, ist greifbar und alle Beschwichtigungsversuche hören sich an wie einstmals Honnecker: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen.“ Wer im Geheimen verhandelt, hat etwas zu verbergen und wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Und daher ist hier Widerstand oberste Bürgerpflicht und das nicht nur beim TTIP, sondern auch bei CETA, TiSA und AKP.

Gabriela Schimmer-Göresz,  89296 Weiler

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