Aktion / Bericht
Neu-Ulmer ödp startet Petition
Echte Wahlfreiheit für Erziehende durch ein Erziehungsgehalt von monatlich 1000 Euro!
Die ödp im Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich an der Petition zur Einführung eines bayerischen Erziehungsgehalts. Ziel der ödp-Aktion: Im Anschluss an das Elterngeld des Bundes soll das Land Bayern zwei Jahre lang ein Landeserziehungsgehalt in Höhe von 1000 Euro pro Kind und Monat zahlen, das den Eltern ermöglicht, frei und ohne Benachteiligung über die Art der Betreuung für ihre Kinder zu entscheiden. Ein Krippenplatz kostet die öffentliche Hand durchschnittlich 1000 Euro im Monat. Dieses Geld soll künftig direkt an die erziehende Person ausgezahlt werden. Die Eltern haben dann die freie Entscheidung, ob sie die 1000 Euro für einen Kinderkrippenplatz ausgeben oder zeitweise aus dem Erwerbsleben ausscheiden und sich der familiären Erziehungsarbeit widmen. Die Aktion richtet sich also nicht gegen neue Kinderkrippenplätze. Vielmehr soll die Benachteiligung von Eltern beendet werden, die sich für die familiäre Betreuung entscheiden. Es würde sich dann schnell herausstellen, welche Betreuungsform die Eltern wirklich wollen, so die ödp-Kreisvorsitzende.
Für ihre neue Initiative baut die ödp derzeit ein landesweites Netzwerk auf. Zahlreiche familienpolitisch engagierte und kirchliche Verbände haben diese Forderung so oder so ähnlich bereits formuliert und werden bei den anderen Parteien damit zunehmend politisch heimatlos, meint die ödp-Kreisvorsitzende. Schimmer-Göresz: Unsere Initiative hat bereits in der Startphase Bewegung in die Debatte gebracht. Allerdings bringt das von Ministerpräsident Stoiber geforderte 300 Euro-Trinkgeld keine echte Wahlfreiheit. Wahlfreiheit heißt nicht nur, dass es genügend Krippenplätze gibt, um den Bedarf zu decken, sondern dass auch jene, die diese Plätze nicht in Anspruch nehmen, von den Leistungen aus Steuermitteln nicht ausgeschlossen werden dürfen. Der große Trend ist ganz offensichtlich, die Familien den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anzupassen. Wir wollen, dass sich die Arbeitswelt den Bedürfnissen der Familien öffnet.
Nach den vorliegenden Studien finanziere sich das Erziehungsgehalt weitgehend selbst, weil Erziehende dann nicht länger Sozialhilfe und Hartz IV beantragen müssten sowie durch konjunkturelle Effekte infolge des Kaufkraftzuwachses bei den Familien, erklärt die ödp. Die Petitionsliste kann unter Tel. 08337/742536 bestellt oder im Internet unter www.oedp-bayern.de abgerufen werden.